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Kontaktstelle für Behörden

Single point of contact für Behörden gemäß DSA Art. 11–13.

Einheitliche Kontaktstelle gemäß Art. 11 DSA

Behördliche Anfragen (insbesondere nach dem Digital Services Act der EU) richten Sie bitte an:

E-Mail: [PLATZHALTER: DSA-Kontakt für Behörden]

Bitte versehen Sie Ihre E-Mail mit dem Betreff „Behördliche Anfrage – DSA“ und Ihrer zuständigen Behörde, damit wir Ihre Anfrage schnell der zuständigen Stelle zuordnen können.

Sprachen und Erreichbarkeit

Wir bearbeiten behördliche Anfragen in deutscher und englischer Sprache während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr MEZ).

Nutzer-Meldungen

Nutzer-Meldungen zu Inhalten sind keine behördlichen Anfragen. Bitte nutzen Sie dafür die „Melden“-Funktion auf der Anzeige/Konversation oder unseren Nutzer-Kontakt auf der Kontakt-Seite.